Dem Gefährlichkeitsgutachten ist zu entnehmen, dass eine psychiatrische Behandlung eine "valide" psychiatrische Diagnostik voraussetze, die erst im Rahmen einer umfassenden (noch ausstehenden) Begutachtung erfolgen könne. Vor diesem Hintergrund erscheine eine psychiatrische Behandlung (oder auch eine andere Ersatzmassnahme wie ein Rayonverbot) zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht geeignet, um eine kurzfristig wirksame Risikoreduktion zu erzielen (S. 18 ff.).