Auch habe er während seiner 5-jährigen Beziehung zur Geschädigten ein paar Freunde und Bekannte in der Schweiz gewonnen (S. 13). Er sei in U. geboren, wo auch seine Eltern, seine Geschwister und sein Sohn (der nicht […] Jahre alt sei, sondern am […] […] Jahre alt geworden sei) lebten. Er sei schon zwölf Jahre lang nicht mehr in V. gewesen und pflege nur ganz selten (wenn überhaupt) telefonischen Kontakt zu seinen dort lebenden Verwandten (S. 14). Es sei nicht sein Wunsch, in die […] Armee zu gehen. Diesbezüglich bestehe bis zum 42. Altersjahr eine 5-monatige Wehrpflicht, von der man sich allenfalls freikaufen könne.