Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entsprächen grösstenteils nicht der Wahrheit (S. 10). Auch habe er in der Schweiz nicht nur eine Tante in W., sondern auch weitere Verwandte, so etwa einen Cousin in der Nähe von R., einen Cousin in X., der ihn während der Untersuchungshaft mit Fr. 200.00 unterstützt habe, einen Onkel in Y. sowie auch die Cousine seines Vaters, mit welcher ein Wiedersehen in naher Zukunft geplant gewesen sei. Auch habe er während seiner 5-jährigen Beziehung zur Geschädigten ein paar Freunde und Bekannte in der Schweiz gewonnen (S. 13).