In Bezug auf die (von einem dringenden Tatverdacht getragenen) Todesdrohungen sprach der Gutachter von zahlreichen spezifischen Risikofaktoren, die aktuell auf ein mittleres bis hohes Ausführungsrisiko schliessen liessen (Konsum von Alkohol und Cannabis; Persönlichkeitsproblematik; übertriebenes Misstrauen; intensive Täter-Opfer-Beziehung; Hinweise auf Waffen ("Sandhandschuh"); indirekte Kommunikation über Dritte; zeitstabiler Konflikt; subjektives Bedrohungsgefühl des Opfers; inadäquate Störungseinsicht), wohingegen er an protektiven Faktoren einzig die fehlenden Vorstrafen erwähnte (S. 13 f.).