Dass von ihm eine immer grössere Gewaltbereitschaft ausgehe, treffe nicht zu. Ausser dass er am 6. [recte: 7.] Juni 2022 gespuckt habe, sei von ihm nie Gewalt ausgegangen (S. 10). Bei verschiedenen Einvernahmen der Geschädigten seien seine Teilnahmerechte verletzt worden, weshalb darauf nicht abzustellen sei (S. 11 f.). Die Vorwürfe der Entführung und Freiheitsberaubung sowie sexueller Handlungen mit einem Kind (zum Nachteil der Tochter der Geschädigten) seien erst Mitte 2021 Gegenstand des Verfahrens geworden und frei erfunden. Es mache den Anschein, dass die Geschädigte ihre Tochter angestiftet habe, entsprechende Aussagen zu tätigen, um ihm zu schaden (S. 14).