Auch hinsichtlich des Vorwurfs der sexuellen Handlung mit einem Kind bejahte des Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einen dringenden Tatverdacht (unter Hinweis auf den im Recht liegenden Polizeirapport vom 28. Juli 2020 [Beilage 20 zum Haftverlängerungsgesuch] sowie Aussagen der Geschädigten [Beilage 7 zum Haftverlängerungsgesuch, Fragen 176 ff.]).