Beim Vorfall vom 7. Juni 2022 habe er einzig darauf reagiert, dass die Geschädigte ihm zuerst ins Gesicht geschlagen habe (Rz 4). Des Weiteren bestritt der Beschwerdeführer den Vorwurf, auf unrechtmässige Weise Fotos der […]-jährigen Tochter der Geschädigten erhältlich gemacht zu haben, um damit die Geschädigte zu weiteren Kontakten zu nötigen und Geld von ihr zu erpressen (Rz 5).