Mit Stellungnahme vom 8. Juli 2022 (zuhanden des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau) äusserte der Beschwerdeführer sich zu den von der Staatsanwaltschaft Baden erhobenen Vorwürfen einzig dahingehend, dass aus den Vorfällen vom 4. und 7. Juni 2022 nicht zu schliessen sei, dass er nunmehr nicht mehr nur verbal ausfällig sei, sondern auch physisch gewalttätig. Beim Vorfall vom 7. Juni 2022 habe er einzig darauf reagiert, dass die Geschädigte ihm zuerst ins Gesicht geschlagen habe (Rz 4).