1.2. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat stellte am 8. Juni 2022 einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich. Dieses versetzte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 9. Juni 2022 bis zum 9. Juli 2022 in Untersuchungshaft. 1.3. Mit Verfügung vom 14. Juni 2022 übernahm die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat.