In ihrem Schreiben vom 4. September 2020 (betreffend Rückzug eines vorsorglich gestellten Siegelungsantrags) habe sie explizit festgehalten, dass die sichergestellten Gegenstände und Vermögenswerte ausschliesslich ihr zuzuordnen seien, in der (nicht erfüllten) Erwartung, über sämtliche Verfahrenshandlungen hinsichtlich der Sicherstellung bzw. Beschlagnahme informiert zu werden. Die anhaltende Ungewissheit belaste sie sehr, zumal sie die Rolex Oyster Perpetual Yacht-Master II ja bereits am 15. Juli 2020 weiterverkauft habe und der Käufer auf der Erfüllung des gültigen Kaufvertrags poche.