Sie sei jedoch gerne bereit, über einen DNA-Vergleichsabstrich zu belegen, dass sie die Uhren getragen habe. - Die beschlagnahmten Bargelder seien ihre Ersparnisse. Dass auf einem der Couverts der Name der Beschuldigten gestanden habe, sei darauf zurückzuführen, dass sie kein anderes Couvert gehabt habe. Das Couvert sei ihr von der Beschuldigten, die es von Dritten zur Geburt der Zwillinge erhalten habe, eigens dafür ausgehändigt worden.