Zudem könnten weibliche Personen heutzutage Herrenarmbanduhren durchaus auch "als Statement" tragen. Mit Verweis auf eine in Kopie eingereichte Foto (Beschwerdebeilage 4) führte sie aus, dass sie die Rolex Oyster Perpetual (Position 11 des Beschlagnahmeprotokolls) im Juni 2020 oder Juni/Juli 2019 an einem Mitarbeiterfest getragen habe. - Die Rolex Oyster Perpetual Yacht-Master II (Position 12 des Beschlagnahmeprotokolls) habe sie nachweislich mit Kaufvertrag vom 25. Oktober 2019 von der Beschuldigten erworben. Diese habe die Uhr auf eigene Rechnung, aber in ihrem Namen und Auftrag, von der H. GmbH erworben.