- Mit Verweis auf drei Quittungskopien (Beschwerdebeilage 3) führte sie aus, dass sie die vier Herrenarmbanduhren grösstenteils aus dem Erlös des Verkaufs zweier Grundstücke in Q. an ein Kohlekraftwerk (für rund EUR 52'000.00) erworben habe. Der vermittelnde Rechtsanwalt (G.) könne diesen Sachverhalt ohne Weiteres bezeugen. - Bei einer Körpergrösse zwischen 1.80 – 1.90 m liege es auf der Hand, dass ihr keine filigranen Damen-, sondern lediglich Herrenarmbanduhren passten. Zudem könnten weibliche Personen heutzutage Herrenarmbanduhren durchaus auch "als Statement" tragen.