Selbst wenn dem nicht so wäre, hätte ihr der Beschlagnahmebefehl eröffnet werden müssen. Die kantonale Staatsanwaltschaft habe mit ihrer Verfügung vom 5. Juli 2022 versucht, die "versäumte Beschlagnahme" nachzuholen. Dabei habe es die kantonale Staatsanwaltschaft aber (wiederum gehörsverletzend) unterlassen, sie zu den Gegenständen und Vermögenswerten zu befragen und aufzufordern, Beweismittel hinsichtlich der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse einzureichen. Auch wisse sie bis heute nicht, welchem Zweck die Beschlagnahme diene.