Um die Einbrüche zu ermöglichen, bediente er sich zwar Steinen und Gasflaschen. Zudem wurde er anlässlich eines Diebstahls vom 7. März 2022 – und damit nach Vorliegen des psychiatrischen Gutachtens vom 25. Februar 2022 – ausfällig und bedrohte zwei Personen, als er fliehen wollte. Selbst wenn mit der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine Tendenz festzustellen ist, dass der Beschuldigte nicht (mehr) kategorisch davor zurückschreckt, Dritte zumindest mit Worten einzuschüchtern, um seine Vermögensdelikte zu ermöglichen, muss festgestellt werden, dass es sich dabei nicht um schwerwiegende Delikte gegen die körperliche oder sexuelle Integrität handelt.