(vgl. dazu das psychiatrische Gutachten vom 25. Februar 2022, S. 24 und 26, Beilage zum Haftantrag). Seine finanzielle Lage ist schlecht. Angesichts dessen muss ihm nach der zutreffenden Ansicht des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau eine ungünstige Rückfallprognose gestellt werden. Dies genügt nach dem Gesagten aber nicht für die Bejahung einer erheblichen Sicherheitsgefährdung.