Der Beschuldigte hat demnach bereits zahlreiche Einbruchs- und Ladendiebstähle begangen. Trotz der einschlägigen Vorstrafen und des hängigen Verfahrens hat der Beschuldigte unstreitig mehrfach in gleicher Weise weiter delinquiert. Dies spricht grundsätzlich für seine Uneinsichtigkeit. Gemäss dem aktenkundigen psychiatrischen Gutachten vom 25. Februar 2022 leidet der Beschuldigte unter einer Abhängigkeitserkrankung und schwergradig ausgeprägten Persönlichkeitsstörung und besteht eine extrem hohe Wahrscheinlichkeit für erneute Delinquenz im bisherigen Bereich -7-