3.5.2. Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft (vgl. Strafregisterauszug vom 21. Juli 2022, Beilage zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau) und über ihn wurde am 21. November 2021 bis am 16. Februar 2022 Untersuchungshaft verfügt. Im aktuellsten Verfahren wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe kurz nach seiner Haftentlassung innert vier Monaten diverse Laden- und Einbruchdiebstähle begangen, wovon er vier in seiner Beschwerdeantwort eingestanden hat. Die ermittelte Deliktssumme belaufe sich auf Fr. 40'000.00 und der durch den Beschuldigten verursachte Sachschaden auf Fr. 20'000.00. Schliesslich wird ihm auch mehrfache Drohung vorgeworfen.