Eingang der schriftlichen Eingabe am 26. Juli 2022). Sie beantragte, die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 22. Juli 2022 sei (unter Kostenfolge) aufzuheben und es sei die beantragte Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten zu bewilligen. Ferner sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Untersuchungshaft vorläufig für die Dauer des Beschwerdeverfahrens fortzusetzen.