Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Verfahren SBK.2022.244, SBK.2022.245 und SBk.2022.246 werden vereinigt. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Beschwerden gegen die Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 6. bzw. 7. Juli 2022 werden abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 sowie den Auslagen von Fr. 67.00, zusammen Fr. 1'267.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit den von ihm geleisteten Sicherheiten von total Fr. 1'200.00 verrechnet, sodass er noch Fr. 67.00 zu bezahlen hat. Zustellung an: […] -9-