Der Beschwerdeführer setzt sich mit den entsprechenden Erwägungen nicht auseinander. Zwar bringt er – zumindest in Bezug auf den Mordversuch zum Nachteil seiner eigenen Person – in seinen Beschwerden wenigstens ansatzweise hervor, worauf sich der Verdacht seiner Meinung nach stütze. So macht er geltend, im Zusammenhang mit seinem Unfall vom 2. Dezember 2014 (er spricht in den Beschwerden nicht mehr von "Mordanschlag") gebe es diverse ungeklärte Fragen. Er zeigt auf, wie die Beschuldigten seiner Meinung nach miteinander und mit dem Unfall in Beziehung stehen und fühlt sich als Opfer eines Komplotts.