4.2.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat sich in den angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügungen mit dem Unfall des Beschwerdeführers vom 2. Dezember 2014, der in dieser Sache rechtkräftigen Erledigung inkl. Urteil des Bundesgerichts 6B_606/2017 vom 13. November 2017 bzw. dem Verbot der doppelten Strafverfolgung (Grundsatz "ne bis in idem") sowie dem Gesundheitszustand des Beschwerdeführers eingehend befasst. Der Beschwerdeführer setzt sich mit den entsprechenden Erwägungen nicht auseinander.