3.2. Mit Beschwerde brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass die Beschuldigten 1–3 Mitglieder einer kriminellen und korrupten Betrügerbande seien. Alle seine Aufsichtsanzeigen habe das Departement Volkswirtschaft und Inneres abgelehnt. Der Beschuldigte 1 habe als Regierungsrat dieses Departement geleitet. Der Beschuldigte 1 habe (über Nationalrätin I.) eine Verbindung zum Beschuldigten 2. Der Beschwerdeführer habe über seine ehemalige Arbeitgeberin J. eine Verbindung zum Beschuldigten 3. Im Zusammenhang mit seinem Unfall vom 2. Dezember 2014 gebe es diverse ungeklärte Fragen, u.a. betreffend Sichtweite und ob der Unfallverursacher eine Infrarotkamera gehabt habe.