3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führte zur Begründung der drei Nichtanhandnahmeverfügungen im Wesentlichen aus, dass es nicht das erste Mal sei, dass der unter einer psychischen Störung leidende Beschwerdeführer eine Strafanzeige wegen Mordversuches zum Nachteil seiner eigenen Person erstatte. Nachdem diese Strafanzeigen fruchtlos geblieben seien, suche der Beschwerdeführer nun weitere Personen, welche er mit dem Hirngespinst eines Tötungsdelikts in Zusammenhang bringen wolle. Tatsache sei jedoch, dass er am 2. Dezember 2014 Opfer eines Verkehrsunfalles geworden sei und die Verantwortlichkeit klar und rechtskräftig geklärt worden sei.