3.3. Mit Eingabe vom 27. Juli 2022 machte der Beschwerdeführer bei der Aufsichtskommission der Gerichte Kanton Aargau eine Interessenkollision von Oberrichter Egloff hinsichtlich der Beschwerdeverfahren SBK.2022.244, -3- SBK.2022.245 und SBK.2022.246 geltend. Die Eingabe wurde zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts weitergeleitet. 3.4. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: