1. A. reichte am 7. Juni 2022 (Posteingang 9. Juni 2022) mit einer Ergänzung am 29. Juni 2022 Strafanzeige gegen D. (Beschuldigter 2) wegen Anstiftung zu Mord zum Nachteil von F. und Gehilfenschaft zu Mordversuch zu seinem eigenen Nachteil ein. A. warf dem Beschuldigten 2 vor, dass er den Mord bzw. Mordversuch systematisch geplant, koordiniert und umgesetzt habe. Mit Eingabe vom 9. Juni 2022 bzw. Ergänzung vom 29. Juni 2022 reichte A. sodann Strafanzeige gegen E. (Beschuldigter 3) ein und machte ihn (ebenfalls) verantwortlich für den "Mordanschlag" zu seinem eigenen Nachteil.