3.2. 3.2.1. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin vom 3. August 2022 wurde die Beschwerde datiert mit 18. Juli 2022 der Beschuldigten 1 sowie der Oberstaatsanwaltschaft und die Beschwerde datiert mit 21. Juli 2022 den Beschuldigten 2 – 7 sowie der Oberstaatsanwaltschaft zur Erstattung der Beschwerdeantworten zugestellt.