Im Wesentlichen warf er der Beschuldigten 1 Falschaussage, falsche Anschuldigung und üble Nachrede vor, wie er es bereits am 31. Mai 2021 bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beanzeigt haben will. Den Beschuldigten 2 – 7 warf er als Amtsmissbrauch und "Korruption" vor, strafrechtlich nicht gegen die Beschuldigte 1, sondern gestützt auf deren Anzeige vom 3. Mai 2021 gegen ihn vorgegangen zu sein. 2. Die Oberstaatsanwaltschaft erliess am 11. Juli 2022 betreffend diese Strafanzeigen eine Nichtanhandnahmeverfügung.