Aufgrund der vielen grundlegenden Mängel – keinerlei Akten des relevanten FU-Aufenthaltes ab 5. Februar 2021 trotz Erlasses einer Editionsverfügung; keine Behandlung der Strafanzeige, obwohl das Verfahren übernommen worden sei – sei ein Verfahren gegenüber Staatsanwältin B. wegen Amtsmissbrauchs, Begünstigung der PDAG und der dort angestellten Ärzte und Pflegenden sowie Unterschlagung von Beweismitteln zu prüfen.