Ohne Einsicht in diese Unterlagen, könne auch nicht beurteilt werden, ob die Tochter des Beschwerdeführers infolge akuten Pumpversagens des vorgeschädigten Herzens auf natürliche Weise verstorben sei. AE. halte in seiner Strafanzeige fest, dass P. während der letzten beiden FU-Einweisungen notfallmässig auf die Intensivstation des Kantonsspitals Baden habe verlegt werden müssen, da sie jeweils in ein Koma gefallen sei. Träfe dies zu, sei den Verantwortlichen der Klinik Königsfelden die Empfindlichkeit von P. gegenüber Psychopharmaka bekannt gewesen. Zur Abklärung dieser Frage sei es notwendig, die Patientenakten zu konsultieren und gegebenenfalls Einvernahmen durchzuführen.