Von der für die Umstände des aussergewöhnlichen Todesfalls am 10. Februar 2021 relevanten Zwangshospitalisation fehlten jedoch sämtliche Unterlagen (u.a. FU-Einweisung, Polizeirapporte des Einsatzes vom 5. Februar 2021, Verlaufsbericht der Pflege und der Ärzte, Behandlungs- und Therapieplan, Medikamentenblätter, Dokumentation Zwangsmedikation und Isolation sowie Vereinbarungen zwischen Patientin und Klinik). Vom vorangehenden Klinikaufenthalt zwischen dem 8. und dem 21. Januar 2021 seien zudem nur rudimentäre Akten vorhanden.