5.4. Was die Verfahrensakten der Oberstaatsanwaltschaft angeht, so ist festzuhalten, dass die Oberstaatsanwaltschaft die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zwar vorübergehend beizog, diese in der Folge aber nicht bei den Akten belassen, sondern lediglich einige Aktenstücke kopiert und in den oberstaatsanwaltschaftlichen Verfahrensakten abgelegt hat. Die Akten der Oberstaatsanwaltschaft bestehen bloss aus einem Aktendossier. In diesem sind die einzelnen Dokumente lose eingelegt, wobei gewisse Dokumente zusätzlich in drei Sichtmäppchen eingereiht wurden. Ein Aktenverzeichnis wurde nicht erstellt und die Akten wurden nicht paginiert.