4. 4.1. Der Beschwerdeführer rügt (zusammengefasst) zunächst, AE. (angeblich der Verlobte der Verstorbenen) habe am 16. März 2021 Strafanzeige gegen die Klinik Königsfelden und die verantwortlichen Ärzte/die Pflege wegen fahrlässiger Tötung erhoben. In der Folge und bis heute habe AE. nichts mehr von der Strafanzeige gehört. Insbesondere seien ihm weder Unterlagen über seine Rechte als Privatkläger noch die Einstellungsverfügung vom 9. November 2021 der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zugestellt worden. Es liege eine gravierende Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK). Inzwischen werde AE.