Die Vorwürfe des Beschwerdeführers, seine Tochter sei als Patientin in der PDAG mit roher Gewalteinwirkung, Würgen, Schlagen, Boxen und Fusstritten gegen den ganzen Körper und brutalen Fixierungen in Isolationshaft in der Klinik festgehalten worden und es sei ihr ein Zahn ausgeschlagen worden, würden nicht substantiiert vorgetragen. Festzuhalten sei einzig, dass die angeordnete Zwangsmedikation aufgrund des besorgniserregenden Gesundheitszustandes von P. angeordnet worden sei. Ein vorsätzliches Foltern bzw. eine Körperverletzung oder Nötigung sei nicht ersichtlich. Auch lasse sich den Akten nicht entnehmen, dass P. den Schneidezahn in der Klinik Königsfelden verloren habe.