3.2. Mit Verfügung vom 28. Juli 2022 forderte die Verfahrensleiterin den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 zu leisten. Die Sicherheit wurde vom Beschwerdeführer am 29. Juli 2022 geleistet. -5- 3.3. Es wurden keine Beschwerdeantworten oder Vernehmlassungen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: