1.2. Gemäss dem in der Folge von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Gutachten vom 1. Juli 2021 starb P. auf natürliche Weise an einem akuten Herz-Pumpversagen ihres vorgeschädigten Herzens. Gemäss Gutachten könne eine Vergiftung aufgrund der forensischtoxikologischen Untersuchungen ausgeschlossen werden. Konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht durch die behandelnden Ärzte der PDAG bestünden überdies nicht.