8) und Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit Verhandlungsunfähigkeit gleichzusetzen. Schliesslich trug die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau einem allfälligen medizinischen (Rest-)Zweifel betreffend Verhandlungsunfähigkeit infolge Schmerzmittelkonsum dadurch Rechnung, dass sie die Mobilen Ärzte für die Hauptverhandlung vom 27. Juni 2022 aufbot, welche den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers direkt im Gerichtssaal hätten überprüfen können. Dass der Beschwerdeführer trotz dieser Massnahme nicht zur Hauptverhandlung erschien, kann nach Treu und Glauben nicht anders als ein Verzicht auf den weiteren Fortgang des Verfahrens gewertet werden.