Im Gegenteil wird dort festgehalten, dass die Opioide ab dem 20. Juni 2022 nach einem festgelegten Schema abgebaut würden und am 29. Juni 2022 eine Verlaufskontrolle stattfinde. Der Beschwerdeführer begründete sein Gesuch vom 13. Juni 2022 indessen mit aktueller Opioidbehandlung. Im Beschwerdeverfahren macht er sodann geltend, dass die Vorladung zur Hauptverhandlung auf den 27. Juni 2022 in einem Zeitraum zugestellt worden sei, in dem er nachweislich unter Einfluss von ärztlich verordneten Opioiden gestanden sei, deren Wirkung ihn gänzlich verhandlungs- und aufnahmeunfähig gemacht hätten (vgl. Beschwerde S. 10 f.).