einmal die Verhandlung verschoben worden sei. Hinzu komme, dass dasselbe Bezirksgericht Aarau gestützt auf die gleichen Arbeitsunfähigkeitsresp. Verhandlungsunfähigkeitszeugnisse Verschiebungsgesuche bewilligt habe. Er habe zu keinem Zeitpunkt je zum Ausdruck gebracht, dass er am Fortgang des Verfahrens desinteressiert sei, im Gegenteil habe er mehrere Verschiebungsgesuche gestellt (Beschwerde S. 7 ff.).