2. Die Verfügung des Präsidiums des Bezirksgerichtes Aarau vom 27. Juni 2022 sei aufzuheben. -4- 3. Das Präsidium des Bezirksgerichtes Aarau sei anzuweisen, die Hauptverhandlung im Verfahren ST.2022.17 (STA-Nr. STA1 ST.2021.4338) neu anzusetzen und durchzuführen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7.7% MWST) zu Lasten des Staates." Zudem stellte er folgende prozessualen Anträge: " 1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren.