2.7. Am 27. Juni 2022 fand die Hauptverhandlung statt. A. blieb der Verhandlung fern. Der erschienene Verteidiger stellte eingangs der Verhandlung ein erneutes Verhandlungsverschiebungsgesuch und den Beweisantrag, dass A. zu befragen sei. Als Beilage reichte der Verteidiger eine E-Mail vom 24. Juni 2022 von Dr. med. C. ein, wonach seine medizinische Einschätzung vom 9. Juni 2022 nach wie vor gelte bzw. A. am 27. Juni 2022 nicht verhandlungsfähig sei.