2.4. In der Folge wurden neue Verhandlungstermine gegen Ende Juni 2022 vorgeschlagen. Nachdem A. drauf aufmerksam machte, dass er bis 30. Juni 2022 krankgeschrieben sei und (mit Hinweis auf die Ferienabwesenheiten) neue Terminvorschläge erbeten wurden, wurde A. ohne weitere Rücksprache mit Verfügung vom 8. Juni 2022 unter den Säumnisfolgen gemäss Beweisanordnung vom 23. März 2022 zur Hauptverhandlung vom -3- 27. Juni 2022 vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vorgeladen. Die Zustellung erfolgte am 11. Juni 2022