2.2. Mit elektronischer Eingabe vom 27. Mai 2022 ersuchte A. im Zusammenhang mit einem Reitunfall um Verschiebung der Hauptverhandlung. Beigelegt war ein Arztzeugnis von Dr. med. C., welches eine Arbeitsunfähigkeit für die Zeit vom 27. Mai 2022 bis 30. Juni 2022 bescheinigt, und eine E- Mail, in welcher Dr. med. C. ausführt, dass das Attest vom 27. Mai 2022 auch Verhandlungsunfähigkeit aus wirbelsäulenmedizinischer Indikation beinhalte. 2.3. Mit Verfügung vom 30. Mai 2022 sagte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau die Verhandlung vom gleichen Tag ab.