Anfechtungs- Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 27. Juni 2022 gegenstand betreffend Rückzug der Einsprache in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 4. Januar 2022 wurde A. wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 1'070.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 10'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage, verurteilt. 1.2. Mit Eingabe vom 17. Januar 2022 erhob A. Einsprache gegen diesen Strafbefehl.