den Zielsetzungen und Werte. Ob eine zu füllende Lücke oder ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Lücken können oftmals auf dem Weg der Analogie geschlossen werden (BGE 141 IV 298 E. 1.3.1. f. m.w.N.). 6.3. Vorliegend ist offensichtlich, dass geregelt sein muss, welches Verfahren auf Art. 237 Abs. 5 StPO Anwendung findet. Folglich handelt es sich um eine zu ergänzende echte Lücke. Nach der oben dargestellten bundesgerichtlichen Rechtsprechung können Lücken oftmals auf dem Wege der Analogie geschlossen werden.