1.2. Der Beschuldigte macht zu Unrecht geltend, die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau handle treuwidrig, weil sie den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 28. Juni 2022 nicht angefochten habe, obwohl sie dies noch hätte tun können, als sie erfahren habe, dass der Beschuldigte innert Frist keinen Therapeuten aufgesucht habe. Die Staatsanwaltschaft Lenz- -5-