bis heute keine Mitteilung über die Aufnahme der vom Zwangsmassnahmengericht angeordneten Therapie gemacht. Sie setzte dem Beschuldigten Frist bis gleichentags um 15.30 Uhr, um den geforderten Nachweis zu erbringen. Mit E-Mail vom gleichen Tag um 12.41 Uhr teilte der Verteidiger der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit, der Beschuldigte habe versucht, einen Termin erhältlich zu machen. Es sei allerdings schwierig, einen Therapeuten zu finden. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau werde auf dem Laufenden gehalten.