Die Beschwerdekammer verbot dem Beschuldigten, mit gewissen Personen in Kontakt zu treten bzw. sich diesen zu nähern sowie Schuss- und Stichwaffen mitzuführen oder zu tragen. Ebenfalls wurde der Beschuldigte verpflichtet, alle Reisepapiere bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau abzugeben. Letztere wurde überdies angewiesen, die zuständigen Behörden über die Ausweis- und Schriftensperre zu informieren, um die Ausstellung von neuen Reisepapieren zu verhindern.