Scheidungsurteil wird beantragt, das Gesuch der Ex-Frau des Beschwerdeführers auf Zuweisung der alleinigen elterlichen Sorge über die beiden Töchter an sie abzuweisen. Ausserdem hat die Beschuldigte beantragt, dass der Beschwerdeführer für die Dauer seiner Inhaftierung berechtigt zu erklären sei, die Töchter mindestens zweimal pro Monat zu sehen.