Diese Rechtsschriften wurden dem Beschwerdeführer vorgängig im Entwurf zugestellt. In beiden Verfahren hat der Beschwerdeführer jeweils auch persönliche Eingaben ans Bezirksgericht D. gemacht (eine Stellungnahme im Verfahren [Verfahrensnummer] bzw. eine Klageantwort im Verfahren [Verfahrensnummer], vgl. Eingabe an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 16. Juni 2022 in den Untersuchungsakten). Der Beschuldigten will er mitgeteilt haben, dass sie ihrerseits keine zusätzlichen Eingaben machen müsse (vgl. Strafanzeige vom 9. Juni 2022 S. 9 f. in den Untersuchungs-akten). -6-